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   BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88   

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https://dejure.org/1989,19181
BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88 (https://dejure.org/1989,19181)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1989 - IX B 29/88 (https://dejure.org/1989,19181)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1989 - IX B 29/88 (https://dejure.org/1989,19181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.07.1985 - IX R 49/83

    Einkommensteuerliche Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88
    Denn dies schließt es bei Erwerb von Privatvermögen nicht aus, eine dafür geleistete Zahlung als Anschaffungskosten zu berücksichtigen (Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 IX R 49/83, BFHE 144, 366, BStBl II 1985, 722).

    Denn im Urteil in BFHE 144, 366, BStBl II 1985, 722 hat der erkennende Senat die Entstehung von Anschaffungskosten beim Erwerb eines Privatvermögen betreffenden Miterbenanteils nur für den Fall verneint, daß der Erwerbende die dafür notwendigen Mittel aus einem ihm zustehenden Anteil am übrigen, noch nicht auseinandergesetzten Nachlaß aufbringen kann.

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88
    Der erkennende Senat hat zwar - wie das FG zutreffend ausführt - in seinem Urteil vom 26. November 1985 IX R 64/82 (BFHE 145, 211, BStBl II 1986, 161) die Auffassung vertreten, daß bei einer solchen Sachlage der Grundstückserwerb unentgeltlich erfolgt sei.
  • BFH, 25.03.1986 - III B 5/86

    Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Gründe - Abweisung der Klage durch

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88
    Von einer hinreichend erfolgsversprechenden Rechtsverfolgung ist bereits dann auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und Beschluß des erkennenden Senats vom 9. November 1987 IX B 60/87, BFH /NV 1988, 303).
  • BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87

    Geltung des Kumulierungsverbotes bei der Berücksichtigung von Bausparbeiträgen

    Auszug aus BFH, 06.07.1989 - IX B 29/88
    Von einer hinreichend erfolgsversprechenden Rechtsverfolgung ist bereits dann auszugehen, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526, und Beschluß des erkennenden Senats vom 9. November 1987 IX B 60/87, BFH /NV 1988, 303).
  • BFH, 17.12.1992 - VIII B 88/92
    Diese Gewinnfeststellung ist nach ständiger Rechtsprechung schon dann erforderlich, wenn zweifelhaft erscheint, ob überhaupt einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, an denen mehrere Personen beteiligt bzw. die mehreren Personen zuzurechnen sind oder wenn zweifelhaft ist, ob für diese Personen überhaupt eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt werden darf (vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. November 1985 - IX R 85/82, BFHE 145, 308 , BStBl II 1986, 239 ; vom 12. Juli 1988 - IX B 29/88 -, BFH/NV 1989, 87, und vom 10. Oktober 1989 - IV B 135/88 -, BFH/NV 1990, 485).
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